18.05.2020

Gesunde Mitarbeiter – gesundes Unternehmen: Warum sich BGM lohnt

Motivierter, zufriedener, ausgeglichener – mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) ziehen Mitarbeiter und Arbeitgeber an einem Strang. Wenn Firmen sich dazu entscheiden, in die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter zu investieren, kann es nur Gewinner geben. Erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) profitieren und warum eine Investition immer lohnenswert ist.

Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

  • Steigerung und langfristiger Erhalt der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Erhöhung der Motivation und Leistungsbereitschaft
  • Stress abbauen: (Arbeits-)Belastungen gezielt reduzieren
  • Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen (erhöhte Mitarbeiterbindung, Senkung der Fluktuation)
  • Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • Steigerung der Produktivität und Qualität
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Strategischer Vorteil im Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels (z. B. Fachkräftemangel)

 

Steuerliche Vergünstigungen

Seit 2009 stärkt die Bundesregierung die betriebliche Gesundheitsförderung durch Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich für mehr Gesundheit engagieren. Durch eine Ergänzung in § 3 Nummer 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind zusätzliche Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Betrieblichen Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei, soweit sie den Betrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht übersteigen.

Konkret heißt das: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitsentgelt seinen Mitarbeitern weitere Leistungen anzubieten. Der Arbeitnehmer muss für diese Arbeitgeberleistung bis zu einer Summe von höchstens 600 Euro pro Jahr keine Einkommenssteuer zahlen, da diese Entgeltbestandteile steuerfrei gestellt werden. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Sachleistungen als auch für Barzahlungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßnahmen im Unternehmen oder außerhalb stattfinden.


Das ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant, die nicht im gleichen Maße wie große Unternehmen eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen anbieten können. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der § 20 und 20a des Sozialgesetzbuchs (SGB) V genügen. Das bedeutet, dass sie den im "Leitfaden Prävention" des GKV Spitzenverbandes formulierten Qualitätskriterien für Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung entsprechen müssen. Selbstverständlich sind die Kurse des BEWEGUNGSAPPARATS ebenso zertifiziert.

Sprechen Sie uns gerne an und lassen sich beraten.

 


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